17. Dezember 2024

WestLotto-Chef Andreas Kötter: Mit wissenschaftlichen Erkenntnissen gegen illegale Anbieter

Der Kampf gegen illegale Lotterien ist ein Schwerpunkt von WestLotto-Geschäftsführer Andreas Kötter als Präsident des Lotterie-Weltverbandes WLA. Ein zentraler Baustein soll dabei nun mit Unterstützung aus der Wissenschaft entstehen. Vor Kurzem sprach Kötter in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) über das gemeinsame Projekt der WLA mit der Universität Lausanne und internationalen Behörden zur Analyse des illegalen Marktes.

„Mit diesem Schritt wollen wir mit wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Basis bieten, um nicht nur bei Fragen der Illegalität, sondern auch bei den Themen verantwortungsvolles Spiel, Cybersicherheit und Risikomanagement weiterzukommen“, sagte Kötter der FAZ. (Das Interview lesen Sie hier/Bezahlschranke).

2022 betrug der Bruttospielertrag der illegalen Online-Zweitlotterien in Deutschland über 280 Millionen Euro. „Wichtigster gewerblicher Spielvermittler ist gerade Lottoland Deutschland, wobei die Spiele noch von der Gesellschaft Lottoland Limited angeboten werden, die in Deutschland noch keine Erlaubnis hat. Hier besteht die Gefahr, dass illegal erworbener Umsatz straffrei in die Illegalität übertragen werden“, sagte Kötter der FAZ. Diesbezüglich steht die Lotterie EL Gordo zum Jahresende besonders im Blickpunkt: Angebote zum Online-Spiel der spanischen Weihnachtslotterie sind in Deutschland nicht legal.

Doch was passiert eigentlich, wenn Kundinnen und Kunden ihre Tipps bei illegalen Anbietern abgeben?

Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut (tes rechtsanwälte steuerberater) aus Frankfurt am Main vertritt Mandanten, die Tipps bei illegalen Anbietern abgegeben haben und erklärt, wie Behörden überhaupt darauf aufmerksam werden, dass jemand an einem illegalen Angebt teilgenommen hat: „Die Behörden werden oft durch Bankmeldungen oder verdächtige Transaktionen aufmerksam. Überweisungen an Glücksspielanbieter wie Lottohelden oder Lottoland können automatisch an die FIU (Financial Intelligence Unit) gemeldet werden. Selbst kleine Einsätze können dazu führen, dass Tipper ins Visier geraten und eine Beschuldigtenanhörung wegen Teilnahme am illegalen Glücksspiel nach § 285 StGB erhalten.“

Für die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach  § 285 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen.

Weitere Infos und Hintergründe zu illegalen Lotteriewetten lesen Sie hier.