23. September 2021
Glücksspielstaatsvertrag: Bilanz beim 7. Glücksspielrechtstag
Das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) am 1. Juli 2021 hat nicht nur in der Öffentlichkeit für viel Aufmerksamkeit gesorgt, auch die Branche diskutiert weiter: Wie funktioniert die Umsetzung in der Praxis? Welche Neuerungen greifen bereits, wo hapert es möglicherweise noch in der Umsetzung?
Für die staatlichen Lotteriegesellschaften wie WestLotto hat sich mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag im Lotteriebereich zwar wenig geändert. Beim 7. Deutschen Glücksspielrechtstag in Frankfurt/Main hat sich das Unternehmen dennoch vor Ort aktiv beteiligt. „Vieles hängt im Glücksspiel von einem funktionierenden Rechtssystem ab. Alle Anbieter müssen deshalb diesen Rahmen auch im Sinne eines funktionierenden Verbraucherschutzes akzeptieren“, sagte WestLotto-Unternehmenssprecher Axel Weber vor Ort. „Das ist mindestens ebenso wichtig, wie die gesellschaftliche Meinung und Akzeptanz für Lotterien und Sportwetten.“
Wissenschaft gibt wichtige Impulse
Referentinnen und Referenten staatlicher und privater Anbieter gaben beim Glücksspielrechtstag ebenso wichtige Denkanstöße wie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und Politiker. So sieht Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, die „Herkulesaufgabe“ der Schaffung eines neuen gesetzlichen Glücksspielrahmens als erfolgreich bewerkstelligt an.
Welche praktischen Auswirkungen der neue GlüStV hat, verdeutlichte Prof. Dr. Tilmann Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim in seinem Vortrag zu Abständen von terrestrischen Automatenspielstätten aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Dabei überprüfte er aus Spielerschutzperspektive die Regelungen des GlüStV 2021, nach der zukünftig keine Mehrfachspielhallen erlaubt sein sollen. Becker verdeutlichte am Beispiel Hessen, dass mehrfache Einzelstandorte von Spielhallen in einer Gemeinde zu 10,7 mehr Selbstsperren geführt haben. „Eine zusätzliche Mehrfachkonzession an einem Standort führte hingegen lediglich zu 1,45 mehr Selbstsperren“, erläuterte Becker. Aus Suchtperspektive sei es deshalb besser, eine 10er-Mehrfachspielhalle zu genehmigen, statt zehn Einzelspielhallen.
Betreiber beklagen Unklarheiten
Anmerkungen gab es zudem bei der neuerlichen Forderung nach einer Übernahme der gesetzlichen Zuständigkeit des Bundes. So beklagten Andy Meindl (Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer) sowie Luca Andric (Geschäftsführer des Deutschen Sportwettenverbandes) den aus ihrer Sicht zu groß angelegten Spielraum des GlüStV 2021, der eine zu differenzierte Auslegung der Norm auf Länderebene ermögliche. Von der durch die Bundesländer angestrebten Einheitlichkeit der Rechtsanwendung sei man weit entfernt. Dies erschwere eine einheitliche Orientierung für die Anbieter.
Eine Regelung durch die Länder sei dagegen durchaus effektiv, erklärte Axel Weber. Nicht wer das Gesetz mache sei entscheidend, sondern wie man es umsetze. Der WestLotto-Sprecher betonte zudem: „Die Vorträge, Forschungsberichte und die Diskussionen haben gezeigt, dass die Forderung von Experten nach besserer und mehr wissenschaftlicher Forschungsarbeit zum Thema Glücksspiel und Sucht richtig ist.“ WestLotto stehe weiter für die Belange eines sicheren und kundenorientierten Glücksspiels im Gegensatz zur reinen Gewinnmaximierung ein. Im Bereich der wissenschaftlichen Unterstützung engagiert sich Deutschlands größter Lotterieanbieter seit Jahren bei der Förderung des NRW-Wissenschaftsinstituts GLÜG, einer gemeinschaftlichen Initiative der Universitäten zu Bochum, Düsseldorf und Wuppertal.
„Vieles hängt im Glücksspiel von einem funktionierenden Rechtssystem ab. Alle Anbieter müssen deshalb diesen Rahmen auch im Sinne eines funktionierenden Verbraucherschutzes akzeptieren. Das ist mindestens ebenso wichtig, wie die gesellschaftliche Meinung und Akzeptanz für Lotterien und Sportwetten.“
Axel Weber Unternehmenssprecher WestLotto