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Der neue Glücksspielstaatsvertrag

Glücksspiel ist Vertrauenssache. Daher braucht verantwortungsvolles Glücksspiel Regeln. Diese Leitplanken liefert der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Bundesländer, dem sich WestLotto als staatlicher Lotterieanbieter besonders verpflichtet fühlt.

Am 1. Juli 2021 wird eine überarbeitete Version dieses Regelwerks in Kraft gesetzt. Die Gesetzgebung berücksichtigt dabei die Verhältnisse, die inzwischen auf dem Glücksspielmarkt herrschen. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag werden die Rahmenbedingungen auf diesem Markt besser und zeitgemäßer abgesteckt. Beispielsweise kommt dem Spielerschutz eine noch größere Bedeutung zu als bislang.

Die wichtigsten Neuerungen:

Geburtsname und Geburtsort
Wenn Sie bereits ein Spielkonto bei uns haben, werden Geburtsname und Geburtsort bei einem Login nachträglich abgefragt und dort hinterlegt.

Datenaktualität
Wenn Sie unsere Lotterien LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale oder Toto spielen, wird alle 12 Monate abgefragt, ob Ihre bei uns hinterlegten Daten noch aktuell sind. Dies erfolgt automatisch beim Login.

Einsätze, Gewinne und Verluste
Nach jedem Login werden Ihnen alle Einsätze, Gewinne und Verluste der vergangenen 30 Tage angezeigt. Sie können erst dann weiterspielen, wenn Sie diese Information bestätigt haben.

Selbstwählbare Limits
Sie können jetzt für Ihr Spielkonto neben dem Einsatz- und Einzahlunglimit auch ein Verlustlimit einrichten. Hierbei können Sie einstellen, ob diese Limits täglich, wöchentlich oder monatlich zählen sollen.

Gewinnauszahlung
Ihre Gewinne werden automatisch auf Ihr Spielkonto gebucht.

Guthaben auszahlen
Guthaben Ihres Spielkontos können Sie sich zukünftig ganz einfach auszahlen lassen.

Wichtige Info für alle KENO- und Rubbellos-Spieler:

Alle 12 Monate neu identifizieren
Wenn Sie KENO und Rubbellose spielen, müssen Sie sich alle 12 Monate erneut identifizieren. Sobald die 12 Monate verstrichen sind, werden Sie automatisch dazu aufgefordert. Die erneute Identifizierung bezieht sich nur auf KENO und Rubbellose - alle anderen Lotterien können Sie wie gewohnt spielen. Die Gewinne werden weiterhin ausgezahlt.

Erneute Identifizierung nach Datenänderung
Sobald Sie Ihre Personen- oder Bankdaten ändern, müssen Sie sich erneut identifizieren - sonst ist das Spielen von KENO und unseren Rubbellosen nicht möglich. Alle anderen Lotterien können Sie weiterhin spielen.

Allgemeine Informationen

Für Lotterien gibt es keine großen Änderungen

  • Das Lotterieveranstaltungsmonopol der Bundesländer bleibt bestehen. Weiterhin gilt, nur die staatlichen Landeslotteriegesellschaften dürfen Lotterien veranstalten und dabei Jackpots bilden, die auf über drei Millionen Euro anwachsen.
  • Vertreiben (Verkaufen) darf diese Produkte heute und in Zukunft jeder Anbieter mit einer nationalen gewerblichen Vermittlererlaubnis für die staatlichen Lotterien. Online neuerdings auch auf der gleichen Website der übrigen Glücksspielformen dieser Anbieter. Im stationären Verkauf dürfen die staatlichen Lotterien von WestLotto weiterhin ausschließlich in den WestLotto-Annahmestellen vertrieben werden.
  • Zweitlotterien bzw. Lotteriewetten bleiben illegal. Dies sind Wetten auf den Ausgang der staatlichen Lotterien. Dem Teilnehmer wird kein Spielschein des Veranstalters vermittelt. Im Gewinnfall besteht kein Anspruch gegen den hiesigen staatlichen Veranstalter.

Online-Glücksspiel wird erlaubnisfähig

  • Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Online-Casinospiele werden erstmals in Deutschland unter restriktiven Vorgaben erlaubnisfähig. Wobei es bei Online-Casinospielen zu individuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen kann, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der möglichen Lizenzen.
  • Für Online-Sportwetten wurden bereits im Herbst 2020 erstmals Konzessionen zum legalen Angebot ausgegeben, diese Praxis wird lediglich fortgeschrieben.
  • Das sogenannte Trennungsgebot wird im Internet abgeschafft: Bisher war es nicht erlaubt, verschiedene Glücksspielformen auf einer Website anzubieten. Dies wird fortan möglich sein. So können z.B. Sportwettanbieter – solange sie über eine Lizenz verfügen – auch Virtuelles Automatenspiel oder Pokerspiele anbieten. Vor Ort, also im stationären Angebot, bleibt das Trennungsgebot bestehen. Ausnahme: In Lotto-Annahmestellen darf weiterhin das reduzierte Sportwettenangebot von ODDSET angeboten werden.

Diese Begriffe werden in der Debatte häufig durcheinandergeworfen:

  • Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene virtuelle Nachbildungen des Angebots terrestrischer Spielautomaten (z.B. aus Spielhallen, Kneipen oder Raststätten).
  • Online-Casinospiele sind im Internet angebotene virtuelle Nachbildungen oder Live-Übertragungen von sogenannten Bankhalterspielen, wie man sie aus Spielbanken kennt. Dies wären z.B. Roulette, Black Jack oder Baccara: Eine Person – der Bankhalter – spielt gegen alle anderen.

Ziel: Spielerschutz verbessern
Mit der Einführung diverser ergänzender Spielerschutzmaßnahmen möchte der Gesetzgeber den Spielerschutz verbessern.

  • Die Spielersperrdatei wird zu einer zentralen Sperrdatei ausgebaut, die sich insbesondere um die neuen Glücksspielformen erweitert. Das damit verbundene Ziel: Die Glücksspieler müssen sich lediglich bei einer Institution sperren lassen, diese Sperre gilt dann für alle gesetzlich vorgesehenen Spielformen. Spielerinnen und Spieler können sich freiwillig selbst sperren lassen oder aufgrund von Auffälligkeiten im Spielverhalten zwangsgesperrt werden. Sie sind dann von der Teilnahme an den diesbezüglichen Glücksspielangeboten ausgeschlossen.
  • Eine neue Limitdatei wird eingeführt: Für bestimmte Online-Spiele gilt über alle Formen hinweg zukünftig erstmal ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Person im Monat. Individuell kann dieses Limit bei einem Anbieter auf bis zu 30.000 Euro angehoben werden. Für WestLotto bleibt es bei dem bislang geltenden Limit auf Spieleinsätze.
  • Aktivitätsdatei: Das parallele Spiel bestimmter Spielformen im Internet soll nicht mehr möglich sein. Das heißt: Wer bei Anbieter A gerade Online-Poker spielt, kann nicht parallel am Virtuellen Spielautomat von Anbieter B sitzen usw. Dies wird durch ein zentrales System überwacht, an das sich alle Anbieter anschließen müssen.

Glücksspielaufsicht wird gestärkt

Es wird eine gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde der Bundesländer eingerichtet, die zentral die Einhaltung des Glücksspielgesetzes im Internet überwachen soll. Sie sitzt in Halle an der Saale, Sachsen-Anhalt, wird aktuell aufgebaut und voraussichtlich ab Anfang 2023 voll arbeitsfähig sein. Bis dahin verbleibt die Aufsicht bei den verschiedenen Landesbehörden, die sie auch im Vorgänger-Staatsvertrag verantwortet haben.

Noch da?

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Was ist eine Aktivmeldung?

Für das Spiel von Rubbellosen und KENO ist es erforderlich, dass wir Sie bei der bundesweiten Aktivitätsdatei melden. Dort wird sichergestellt, dass Sie nicht bei unterschiedlichen Anbietern gleichzeitig spielen. Dieses Vorgehen dient Ihrem Spielerschutz.