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Verbraucherschutz
Verantwortung gewinnt immer!
WestLotto legt höchsten Wert auf Verbraucherschutz, der bei allen unseren Aktivitäten an erster Stelle steht. Ein effektiver und bestmöglicher Jugend- und Spielerschutz ist Teil des unternehmerischen Selbstverständnisses von WestLotto.
Wir möchten, dass Sie Spaß am Spiel haben und diesen auch nicht verlieren. Deshalb engagieren wir uns aktiv für den Verbraucherschutz und insbesondere für den Jugend- und Spielerschutz.
Glücksspiel ist eine erlaubte Beschäftigung – wenn man erwachsen ist. Um Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, wurde die Teilnahme von Minderjährigen nicht nur im Glücksspielstaatsvertrag, sondern vor allem auch im Jugendschutzgesetz, für unzulässig erklärt. Eine Regelung, die WestLotto mit Nachdruck und Konsequenz durchsetzt.
Beim Internetspielangebot sorgt WestLotto durch ein Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren dafür, dass Minderjährige nicht an den von WestLotto angebotenen Spielen teilnehmen können.
Und in den Annahmestellen heißt es: Bitte den Ausweis vorzeigen. Das gilt für all diejenigen, die jünger als 25 Jahre aussehen. Denn: Wir nehmen den Jugendschutz ernst – immer.
Sollten Sie über diese Informationen hinaus Fragen zum Jugendschutz oder zu den von WestLotto initiierten Maßnahmen haben, können Sie sich gerne per E-Mail (Jugendschutz@westlotto.com) an uns wenden.
Wir wollen Ihnen ein Spielangebot bieten, das Spaß macht, aber auch sicher ist. Denn wir wissen, dass es gerade beim Glücksspiel wichtig ist, dass Sie sich als Kunde gut aufgehoben fühlen. Deshalb haben wir Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass Sie Spaß am Spiel haben. Ganz sicher.
Wir möchten, dass Sie den Spaß am Spiel behalten und verantwortungsvoll mit unserem Angebot umgehen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie nicht mehr Geld für Glücksspiel ausgeben als Sie eigentlich geplant haben oder wollen. Deshalb bieten wir Ihnen einige Maßnahmen an, mit denen Sie selbst dafür Sorge tragen können, dass das Spielen für Sie eine Freizeitbeschäftigung bleibt. Mit der Spielersperre bieten wir Ihnen im Notfall zudem die Möglichkeit, selbst die Reißleine zu ziehen.
Falls Sie besorgt sind über Ihr eigenes Spielverhalten oder das eines Freundes oder Familienmitglieds, dann unterstützen wir Sie.
Unabhängige Beratungsstellen bieten gefährdeten oder bereits spielsüchtigen Kunden und ihren Angehörigen unbürokratische und schnelle Hilfe – auf Wunsch auch anonym.
Die BZgA hat unter www.check-dein-spiel.de eine Seite mit Informationen eingerichtet, die Sie sowohl über das Gefahrenpotenzial einzelner Glücksspiele, als auch über Fakten, die Entstehung und den Verlauf der Krankheit Glücksspielsucht aufklären. Zusätzlich dazu steht Ihnen mit dem Angebot unter anderem ein interaktives Beratungsprogramm zur Verfügung, bei dem Sie vier Wochen lang professionell bei Ihrem Vorhaben, das Glücksspielen aufzugeben, begleitet werden. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym.
Auf den Seiten der Landesfachstelle für Glücksspielsucht in NRW unter www.gluecksspielsucht-nrw.de finden Sie Adressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Fachkliniken in NRW, an die sich Glücksspielsüchtige und ihre Angehörigen wenden können.
Keine Spielteilnahme unter 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen!
Der direkte Draht zur Hilfe
Nützliche Dokumente
Hilfe für Erwachsene von der BZgA
Hilfe für Angehörige von der BZgA
Hilfe für Jugendliche von der BZgA
Informationen zur Glücksspielsucht von der BZgA
Suchtrisiko von Online-Glücksspiel von der BZgA
Flyer Glücksspielsucht NRW (deutsch/türkisch)
Datenschutzhinweis zur Aufhebung einer Spielersperre
Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Website.